Kurzer Abriß der Geschichte der Siebenbürger Sachsen
Schon im Mittelalter siedelten sich deutsche Siedler im Südosten Europas an. Ungarn war eines der wichtigsten Gastländer, das dünn besiedelt war. Während seiner Regierungszeit rief König Geisa (1141-1162) deutsche Siedler nach Siebenbürgen zum Schutze der Krone, gegen Zusicherung besonderer Freiheiten. Die Ungarn hatten Siebenbürgen wahrscheinlich durch mehrmaliges Verlegen von Verhauen, gesicherten Grenzen, erobert. Das neu erworbene Land wurde zur Besiedelung freigegeben. Den deutschen Gastsiedlern wurde ein auf diese Weise erworbenes Land, nämlich das Gebiet um Hermannstadt, als Wohnsitz zugewiesen. Es wurde als Königsboden bezeichnet, weil dessen Siedler keinen Grundherren kannten, sondern unmittelbar dem König unterstanden, der sich von einem Königsgrafen (Königsrichter) vertreten ließ. Nach dem misslungenen Versuch für sie ein eigenes Bistum zu errichten, wurde dann 1191 die freie Propstei Hermannstadt gegründet. Durch neue Zuzüge entstanden im mittleren Siebenbürgen und im Unterwald weitere Ansiedlungen unter die man auch Urwegen zählen kann. Aus der Zeit der Ansiedlung sind keine Urkunden erhalten, die über die Herkunft der Siedler Aufschluss geben könnten. Auch der Name Siebenbürger- Sachsen führt in diesem Fall nicht weiter. Es stellte sich nämlich heraus das die Ansiedler in den ältesten Urkunden anders bezeichnet wurden. Der Name Sachsen wurde den deutschen Siedlern von den Ungarn gegeben. Die Mundartenforschung stellte große Ähnlichkeit der siebenbürgisch-sächsischen Mundart mit dem Moselfränkischen fest. Deshalb sahen manche siebenbürgische Historiker das Gebiet zwischen Mosel, Maas und Niederrhein als mögliche Urheimat an. 1211 rief König Andreas II. (1204-1235) den deutschen Ritterorden nach Siebenbürgen, um das Burzenland zu besiedeln, das durch Verlegung der Verhauzone frei wurde. Schon nach 14 Jahren wurden sie vom König vertrieben, weil sie einen eigenen Staat unter der Oberhoheit des Papstes errichten wollten. Die deutschen Gemeinden im Burzenland sind höchstwahrscheinlich in dieser Zeit gegründet worden. König Andreas erkannte die Wichtigkeit der deutschen Siedlern als Gegengewicht gegen die Macht des Adels, deshalb bestätigte und erweiterte er 1224 die Rechte der Siedlern der Hermannstädter Provinz in dem sogenannten Goldenen Freibrief. Diesen Freibrief bestätigten die drauf folgenden Könige besonders Matthias I. Corvinus der 1484 den Andreanischen Freibrief neubestätigt. Dies Siedlerrecht stellte das Grundgesetz der Sachsen auf Königsboden für viele Jahrhunderte dar. Der Freibrief bestimmte, daß das Gebiet von Broos bis Draas als politische Einheit gelten sollte, an dessen Spitze ein vom König ernannter Richter stand. Die Verpflichtungen und Rechte der Siedler wurden neu festgelegt. sie durften ihre Richter (Ortsvorsteher) und Pfarrer selber wählen, freien Handel treiben und hatten das alleinige Verfügungsrecht über den ihnen zugeteilten Boden. Nach und nach wurde das Recht der Hermannstädter Provinz auf die anderen Gebiete des Königsbodens übertragen. Seit dem 15. Jahrhundert hieß die rechtliche Einheit aller Sachsen auf dem Königsboden Universitas Saxonus , also die Gesamtheit aller Sachsen. Ihr höchster Würdenträger war der Sachsengraf, der seit 1472 gewählt wurde. Zu den bedeudesten Sachsengrafen zählen sich Markus Pemfflinger, Peter Haller, Albert Huet, Johann Sachs von Harteneck, die man zu den bedeutesten Sachsen zählen kan. Außer dem Königsboden gab es in Siebenbürgen noch zwei weitere in sich abgeschlossene Rechts- und Verwal-tungsgebiete. der Komitatsboden des ungarischen Adels und der Szeklerboden. Diese drei ständischen Nationen schlossen sich erstmals 1437 zu einer Union zusammen. Die Zeit des 14. und 15. Jahrhunderts war für die Sachsen eine Zeit der wirtschaftlichen Blüte und des Aufschwungs, obwohl schon Ende des 14. Jahrhunderts die ersten Türkeneinfälle begannen. Gegen diese Überfälle wurden die Kirchen zu einer Art Festung umgebaut, um den Menschen Schutz zu gewähren. In der Schlacht bei Mahacs 1526 wurde das ungarische Heer von den Türken vernichtend geschlagen, dabei fand der ungarische König Ludwig II. den Tod. Dadurch zerfiel das ungarische Reich in drei Teile. Der mittlere Teil wurde von den Türken besetzt, im Westen konnte sich Ferdinand von Habsburg, die Herrschaft sichern und im Osten behauptete sich als Gegenkönig der siebenbürgische Fürst, Johann Zapolya. Dieser huldigte 1529 dem türkischen Sultan und 1542 erkannte auch der siebenbürgische Landtag die türkische Oberhoheit an. 1542/43 vollzog der Humanist Johannes Honterius im Burzenland die Reformation, zu der sich später auch die anderen sächsischen Gebiete anschlossen. 1557 beschloß der Landtag zu Thorenburg die Religionsfreiheit. Das 17. Jahrhundert mit seinen inneren Wirren und aufkommenden Seuchen führte zur Verwüstung vieler sächsischen Ortschaften. Nach der Abwehr der osmanischen Belagerung von Wien 1683 wurden die Türken nach und nach aus Ungarn zurückgedrängt. 1668 sagte sich der siebenbürgische Landtag von der türkischen oberhoheit los und unterstellte das Land Kaiser Leopold I. 1690 nahm dieser den Titel eines Fürsten von Siebenbürgen an und bestätigte 1691 im sogenannten Leopoldinischen Diplom die Landesverfassung, das bis 1848 als Staatsgesetz galt, und bestätigte die Religionsfreiheit. 1711 wurde das Gurbernium, die höchste Gerichts- und Verwaltungsstelle in Siebenbürgen erichtet an dessen Spitze der Gurbenator stand. In den Jahren 1777-78 war Samuel von Brukenthal Gurbenator, einziger Siebenbürger Sachse der dieses höchste Regierungsamt bekleidet hat. In Wien die siebenbürgische Hofkanzlei, über die der gesamte dienstliche Verkehr zwischen Land und Fürst abgewickelt wurde. da in den östrreichischen Erblanden die evangelische Lehre verboten war, kam es in den Jahren 1734-1736 und 1757 zur zwangsweisen Umsiedlung ewangelisch österreichischer Untertanen nach Siebenbürgen. Keiser Joseph II. (1780-1790) versuchte während seiner Herrschaft eine Reihe von aufklärerischen Reformen durchzusetzen, nämlich die stendischen Verfassung, die Gewährung des allgemeinen Bürgerrechts u. a. Einige von diesen Reformen trafen die Sachsen sehr. Bis dahin hatten sie das ausschließliche Bürger- und Besitzerrecht auf dem Königsboden, dieses Privileg wurde nun aufgehoben. Vor seinem Tode hob zwar der Keiser fast alle seine Neuerungen auf,aber ihre Aswirkungen waren nicht mehr rückgängig zu machen. Für die Sachsen begann sich abzuzeichnen, daß ihre jahrhundertealte Autonomie nicht zu halten war
Siegel Andreas II.
Matthias I. Corvinus
Markus Pemfflinger Sachsengraf 1522-1535
Albert Huet Sachsengraf 1577-1607
Schlacht bei Mohacs 1526
Wappen Johann Zapolya
Samuel von Brukenthal